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Heiler Kodex

I. Grundregeln für Geistheiler im Umgang mit Hilfesuchenden

1. Die Willensfreiheit des Hilfesuchenden bleibt unangetastet. Insbesondere übe ich keinerlei Druck aus, Sitzungen bei mir zu beginnen oder fortzusetzen.

Es liegt in der Verantwortung und freien Entscheidung des Hilfesuchenden, das geistige Heilen jederzeit abzubrechen oder fortzusetzen. Hilfesuchende dürfen nicht getäuscht, manipuliert oder subtil beeinflußt werden, z.B. durch unaufgefordert vorgelegte oder ausgehändigte Dankesschreiben, Zeitungsartikel etc. Der Geistheiler darf den Hilfesuchenden nicht durch eine vorher festgelegte Anzahl von Sitzungen an sich binden. Diese Regel soll verhindern, daß ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht.

2. Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Hilfesuchenden bewußt in allem, was ich sage, schreibe, tue oder unterlasse.

3. Niemals verspreche ich Heilung oder auch nur Linderung.

Durch die Einhaltung dieser Regel schützt sich der Geistheiler vor allem vor rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland, Österreich und den meisten Schweizer Kantonen ergeben. Darüber hinaus soll der Hilfesuchende nicht durch Erfolgsversprechen - oder Aussagen, die als solche interpretiert werden können - in Abhängigkeit gebracht werden.

4. Ich präsentiere mich nicht als "Wunderheiler", sondern als geistiger Genesungshelfer, als "Heilsorger".

Der Begriff "Wunderheiler" nährt die Hoffnung auf sofortige, vollständige Genesung für jedermann. Der Begriff "Heilsorger" entstand in Anlehnung an den Begriff "Seelsorger" und meint die ganzheitliche "Sorge" des Geistheilers um das "Heil" des Hilfesuchenden.

5. Ich ermahne meine Klienten, ihre Hoffnung keinesfalls allein auf mich zu setzen.

Der Hilfesuchende soll bestärkt werden in seinem Vertrauen auf seine Selbstheilungskräfte. Der Geistheiler soll sich nur als Wegbegleiter des Hilfesuchenden verstehen und dies ihm gegenüber auch deutlich zum Ausdruck bringen.

6. Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Bemühen, Hilfesuchenden mit Geduld, Einfühlsamkeit und Anteilnahme zu begegnen.

Dieses Gebot drückt für Geistheiler eine Selbstverständlichkeit aus. Allerdings gibt es Grenzen des Zumutbaren. Auch von einem Geistheiler kann nicht verlangt werden, daß er seine Zeit und Kraft ohne Rücksicht auf sich selbst zur Verfügung stellt (z.B. Telefonate um 2 Uhr nachts entgegenzunehmen hat).

7. Ich kläre Hilfesuchende möglichst frühzeitig und umfassend darüber auf, was sie bei mir erwartet. Schriftliche Hinweise darauf, nach den Richtlinien des DGH, lege ich ihnen vor Beginn der Sitzungen zur Unterzeichnung vor.

Beim ersten Kontakt, spätestens beim ersten Zusammentreffen muß der Hilfesuchende über den voraussichtlichen Ablauf der Sitzungen, deren Dauer sowie das eventuelle Honorar in Kenntnis gesetzt werden. Fragen sollen direkt und ohne Ausflüchte beantwortet werden. Über unvorhersehbare Änderungen von Sitzungsverläufen wird der Hilfesuchende vorweg informiert und ihm die Zustimmung oder Ablehnung freigestellt. Es wird empfohlen, daß Geistheiler und Hilfesuchender das DGH-Blatt "Information" Punkt für Punkt miteinander besprechen, dabei eventuelle Unklarheiten beseitigen und es dann gemeinsam unterschreiben. Satz 2 dieser Regel findet bei Gruppenfürbitten und ähnlichen Sitzungen keine Anwendung.

II. Richtlinien für Honorare für Geistheiler

1. Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten.

Die Hilfsbereitschaft des Geistheilers soll nicht von den finanziellen Möglichkeiten des Hilfesuchenden abhängen. Es ist Geistheilern aber nicht generell zuzumuten, nur unentgeltlich zu arbeiten - insbesondere dann nicht, wenn sie hauptberuflich tätig und auf Einnahmen angewiesen sind. Transparenz beim Honorar und Rücksichtnahme auf sozial schwache Hilfesuchende sind unerläßlich.

2. Die vom DGH empfohlenen Honorarrichtlinien werden von mir beachtet.

Im allgemeinen soll nur die für die Sitzung aufgewendete Zeit abgerechnet werden. Dabei soll der Höchstbetrag von Euro 70,- pro 60 Minuten in der Regel nicht überschritten werden. Freiwillige Zuwendungen oder Spenden sind von den Einschränkungen unter Ziffer II.1-4 ausgenommen. Unter diese Richtlinie fallen auch telefonische Sitzungen.

3. Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Hilfesuchenden erfolgen.

4. Ich verlange niemals Vorkasse.

Mit Vorkasse sind auch unbare Zahlungen gemeint, z.B. per Scheck oder Kreditkarte.

III. Mein Verhältnis zu anerkannten Heilberufen

1. Ich bemühe mich um eine gute Beziehung zu allen in Heilberufen Tätigen und um Zusammenarbeit mit ihnen.

Der Geistheiler soll Ärzte und sonstige Heilberufe nicht verunglimpfen. Soweit möglich, strebt er Austausch mit Vertretern anderer Heilberufe an.

2. Es wird meinerseits nicht diagnostiziert, untersucht, therapiert oder sonst Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt. Medikamente werden weder empfohlen noch verordnet, noch verabreicht. Ich rate nicht ab von: Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme, Therapien oder operativen Eingriffen.

Der Geistheiler sollte nicht den Eindruck erwecken, als könne er Krankheiten zuverlässig und präzise erkennen. Allerdings erhalten viele Geistheiler intuitive Eindrücke über Art und Ursache von Beschwerden (z.B. über Aurasehen und -fühlen). Daher sollten sie Hinweise nur in allgemeiner Frageform geben (z.B. Haben Sie sich schon ärztlich untersuchen lassen?"). Ebenso vermeiden sollten Geistheiler den Eindruck, als übten sie Therapie in dem Sinne aus, daß sie bestimmte Leiden kurieren. Geistheiler behandeln keine Krankheiten - sie betreuen Kranke. Dabei zielen sie nicht auf die Beseitigung konkreter Symptome oder zugrundeliegender Körperschäden, sondern betreiben eine ganzheitliche "Heilsorge" (s. I.4).